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Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Partnerprogramm

beachten Sie, dass

  1. AccessiWay Srl, P.Iva 12419990010, in der Person des gesetzlichen Vertreters und alleinigen Geschäftsführers Dr. Giovanni Vernetti, mit Sitz in Via Giuseppe Giacosa, 38, 10125, Turin (TO) (im Folgenden auch "AccessiWay") ist ein Unternehmen, das unter anderem in Lizenz eine "Software as a Service" - "SaaS" - an seine Kunden vertreibt, die künstliche Intelligenz ("AI") nutzt, um die Websites seiner Kunden zugänglich zu machen. Durch Bilderkennung und Kontextinterpretation analysiert und scannt die KI von AccessiWay (i) eine Website, um ihre Funktionen und Elemente zu erlernen und sie an die Bildschirmlesegeräte blinder Nutzer anzupassen, und (ii) hilft sie, die Struktur und das Verhalten von Website-Elementen schnell zu verstehen, indem sie spezielle Funktionen für die Tastaturnavigation hinzufügt (im Folgenden "Lizenz").
  2. Der Partner ist ein Unternehmen, das für die Produkte und Dienstleistungen von AccessiWay werben kann.
  3. AccessiWay ist daran interessiert, sein Geschäft über ein Partnerschaftssystem zu bewerben, das ein Netz von Geschäftspartnern umfasst, die online und offline für die Produkte und Dienstleistungen von AccessiWay werben (im Folgenden auch "Partnerprogramm").
  4. der Partner hat sein Interesse und seine Bereitschaft erklärt, am Partnerprogramm teilzunehmen, indem er AccessiWay-Lizenzen unabhängig, ohne Unterordnung oder Parasubordination jeglicher Art, gemäß den folgenden Bedingungen fördert.

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Vor diesem Hintergrund, der einen integralen und wesentlichen Bestandteil dieses Dokuments bildet, vereinbaren die Parteien hiermit Folgendes:

  1. OBJEKT (PARTNERPROGRAMM)
  1. Bei dem Partnerprogramm handelt es sich um eine Vereinbarung zur geschäftlichen Zusammenarbeit, in deren Rahmen AccessiWay seinen Partnern eine Gebühr (siehe Artikel 5 unten) für jeden ersten erfolgreichen Kauf einer Lizenz durch neue Kunden von der Website oder aus der Werbung des Partners zu den folgenden Bedingungen und Konditionen zahlt.

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  1. OPERATIONELLE MODALITÄTEN DES PARTNERPROGRAMMS
  1. AccessiWay setzt sein Partnerprogramm über seine eCommerce-Schnittstelle (https://app.accessiway.com) um (im Folgenden als "Portal" bezeichnet).
  2. Der Partner muss sein Konto auf dem Portal registrieren, indem er das Online-Formular mit den erforderlichen Angaben (Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Firmenname) ausfüllt.
  3. Mit der im vorstehenden Absatz genannten E-Mail erhält der Partner auch die für den Betrieb des Portals erforderlichen technischen Anweisungen sowie die Anweisungen für die Durchführung von Schulungen (auch über von Dritten bereitgestellte Plattformen wie Google Meet usw.), die von AccessiWay-Mitarbeitern im Rahmen des Partnerprogramms durchgeführt werden. Auf schriftlichen Antrag des Partners verpflichtet sich AccessiWay, alle für den Betrieb des Portals erforderlichen Anweisungen zu erteilen.Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
  4. Durch den Zugriff auf das Dashboard "Partnerprogramm" des Portals hat dieser die Möglichkeit, einen eindeutigen Link zu verwenden, der dazu dient, Besucher/Nutzer seiner eigenen Website oder seiner eigenen Werbeinitiativen für den Kauf der Lizenz zu werben, und der einen Identifizierungscode enthält, der automatisch mit jedem neuen AccessiWay-Kunden verknüpft wird, der vom Partner kommt und der anschließend den Kauf der Lizenz durch Aufgabe einer Bestellung gemäß den in den Artikeln 3 und 5 unten beschriebenen Verfahren abschließt (von nun an der "Link").
  5. Der Link ist einmalig, aber der Partner kann den Code auch in seinem Dashboard verwenden, um jeden neuen Kunden mit seiner Tätigkeit in Verbindung zu bringen und die in Artikel 5 genannten Gebühren zu generieren, die ausschließlich unter den unten beschriebenen Bedingungen anfallen.
  6. Sofern nicht anders vereinbart, bleiben die Bedingungen dieses Vertrags auch dann gültig, wenn AccessiWay beschließt, das Portal durch einen externen eCommerce-Dienst zu ersetzen. In diesem Fall verpflichtet sich AccessiWay, den Partner unverzüglich zu benachrichtigen und ihm alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Fortführung des Partnerprogramms mit einer anderen Schnittstelle erforderlich sind.

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  1. PARTNERAKTIVITÄTEN
  1. Der Partner wird:
  1. werbung für die Lizenz bei potenziellen Kunden unter Verwendung der Marken, Bilder, Designs und Texte, die zuvor von AccessiWay zur Verfügung gestellt oder anderweitig genehmigt wurden (im Folgenden auch "Materialien"), über den Link zur AccessiWay-Website;
  2. AccessiWay auf Anfrage kostenlos alle Daten, Informationen und jeglichen Zugang zur Verfügung zu stellen, um die Überprüfung der Werbemaßnahmen des Partners zu ermöglichen, und zwar ausschließlich zum Zweck der Überprüfung der Erfüllung dieses Vertrags;
  3. sich nicht an verleumderischen, diskriminierenden, obszönen, rechtswidrigen oder anderweitig unangemessenen Handlungen zu beteiligen und/oder sexuell eindeutiges, pornografisches, obszönes oder offensichtlich gewalttätiges Material, das mit dem Geschäft von AccessiWay in Verbindung gebracht werden könnte, auf seiner Website und/oder anderen für das Partnerprogramm genutzten Kanälen zu veröffentlichen;
  4. die AccessiWay-Materialien sowie alle Marken und sonstigen unterscheidungskräftigen Zeichen oder Materialien, die mit ihnen verwechselt werden können, nicht für andere als die in diesem Vertrag genannten Zwecke zu verwenden;
  5. nicht für die Lizenzen oder andere Produkte/Dienstleistungen von AccessiWay mit Hilfe von Anzeigen zu werben, in denen Marken oder Warenzeichen von Drittunternehmen als Suchbegriffe verwendet werden, ohne dass diese vorher zugestimmt haben, oder auf andere Weise die geistigen Eigentumsrechte Dritter zu verletzen;
  6. keine personenbezogenen Daten von Einzelpersonen zu verwenden, um für die Lizenz zu werben, außer in den Fällen, in denen dies gemäß der EU-Verordnung Nr. 679/2016 (GDPR) und dem Gesetzesdekret Nr. 196/2003 zulässig ist.

Der Partner ist gegenüber AccessiWay und anderen Dritten allein und ausschließlich für die Aktivitäten zur Förderung der Lizenz verantwortlich, die in fairer und professioneller Weise unter Beachtung der Marke, des Images und des Rufs von AccessiWay, des von AccessiWay angebotenen SaaS-Dienstes und der Besonderheiten der Lizenz in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere den Vorschriften über die Verarbeitung personenbezogener Daten - und dieser Vereinbarung durchgeführt werden müssen.

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  1. WEGE DER BEKANNTMACHUNG
  1. Kraft dieser Vereinbarung ist der Partner berechtigt, die Materialien über den Link zu nutzen, um die Geschäftstätigkeit von AccessiWay und den Verkauf von Lizenzen auf folgende Weise zu fördern:
    • Veröffentlichung eines mit den Materialien erstellten Banners auf Ihrer eigenen Website, Ihrem Blog und Ihrem Forum;
    • Versendung des Links per E-Mail an ihre Verteilerlisten;
    • Veröffentlichung auf den Profilen der sozialen Netzwerke und mobilen Anwendungen des Partners.
  1. Weitere Modalitäten der Förderung und Nutzung der Materialien und des Links werden von Zeit zu Zeit schriftlich mit AccessiWay vereinbart, auch durch Abschluss eines besonderen Vertragszusatzes.
  2. Der Partner verpflichtet sich, die Materialien und/oder den Link nicht durch Spamming zu verbreiten, d.h. durch das Versenden von kommerziellen Informationen mittels unbefugter E-Mails, unter Androhung der sofortigen Beendigung dieser Vereinbarung.
  3. Der Partner verpflichtet sich, AccessiWay von Ansprüchen Dritter in Bezug auf Schäden, die sich aus der Art und Weise der Nutzung der Materialien und des Links durch den Partner ergeben, freizustellen und schadlos zu halten.

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  1. CORRESPECT
  1. AccessiWay gewährt dem Partner eine Gebühr in Bezug auf neue Kunden, die noch nie eine Lizenz erworben haben und die alle folgenden Anforderungen erfüllen:
    • sie kommen über den Link des Partners auf die AccessiWay-Website, d. h. sie verwenden den Code des Partners im Partnerbereich, legen das Produkt (z. B. die Lizenz) in den virtuellen Warenkorb und bestätigen die Bestellung über das AccessiWay-Bestellsystem und nehmen die Zahlung vor (diese Aktivitäten müssen nahtlos erfolgen);
    • die Lizenzbestellung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellung der Bestellung stornieren. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Art. 5 Buchstabe g.
  1. Für Bestellungen, die nach dem Zugriff auf die AccessiWay-Website und einem anschließenden Kauf der Lizenz unabhängig vom Link des Partners aufgegeben werden, wird daher keine Gebühr gezahlt, auch wenn sie von Kunden aufgegeben werden, die zuvor vom Partner kamen.
  2. Was die Höhe der Gebühr anbelangt, so erhält der Partner eine Gebühr in Höhe von 10 % des für die Lizenz an AccessiWay gezahlten Betrags;
  3. Die Gebühr wird berechnet, indem vom Gesamtpreis der Lizenz alle auf die Bestellung angewandten Rabatte und gegebenenfalls die Mehrwertsteuer abgezogen werden.
  4. Für die Berechnung der Gebühr werden die Einzelheiten der Aufträge dem Kontoauszug auf dem Portal entnommen, auf den der Partner jederzeit über den Bereich "Mein Profil" zugreifen kann, um seine persönliche Position zu überprüfen.
  5. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass AccessiWay dem Partner nur eine Gebühr für den ersten Lizenzkauf des neuen Kunden berechnet, den der Partner über den Link vermittelt. Daher ist keine Zahlung fällig, wenn der Kunde seine Lizenz erneuert und/oder eine neue Bestellung unabhängig von der ersten erfolgreichen Bestellung aufgibt.
  6. Die Gegenleistung unterliegt der Ausstellung der erforderlichen Quittungen und/oder Rechnungen durch den Partner gegen die Monatsabrechnung, die er von AccessiWay bis zum 30. eines jeden Monats in Bezug auf die im Vormonat angefallene Gegenleistung erhält.
  7. AccessiWay verpflichtet sich, die Gegenleistung bis zum 30. Tag des auf die Rechnungsstellung folgenden Kalendermonats per Banküberweisung an den Partner zu zahlen. AccessiWay leistet erst dann eine Zahlung, wenn der Gesamtbetrag der Gebühr 249,00 EUR übersteigt.
  8. Wenn eine Bestellung von einem neuen Kunden innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Bestellung storniert wird, wird die entsprechende, bereits an den Partner gezahlte Gegenleistung, falls vorhanden, von der Zahlung der im folgenden Monat anfallenden Gegenleistung reduziert/abgezogen. Für den Fall, dass der Betrag der im Folgemonat angefallenen Gegenleistung nicht ausreicht, um den gesamten Betrag der zurückzugebenden Gegenleistung zu decken, ist der Partner verpflichtet, auf einfache schriftliche Aufforderung von AccessiWay die bereits erhaltene Gegenleistung in Bezug auf die stornierten Bestellungen zurückzugeben.

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  1. PREISNACHLÄSSE BEI EINKÄUFEN BEI DIREKTEN PARTNERN
  1. AccessiWay gewährt im Rahmen seines Partnerschaftsprogramms einen Rabatt von 10 % auf alle Lizenzen, die der Partner direkt über das Portal erwirbt. Um diesen Rabatt zu gewähren, stellt AccessiWay dem Partner einen alphanumerischen Rabattcode zur Verfügung, der für alle auf der Website getätigten Einkäufe gilt. Dieser Rabatt wird dem Partner für die gesamte Laufzeit dieser Vereinbarung gewährt.

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  1. DEN PREIS DER LIZENZ, DER PRODUKTE UND/ODER DER DIENSTLEISTUNGEN
  1. Der Verkaufspreis der AccessiWay-Lizenz, etwaige Werbeaktionen, Rabatte oder Anreize, die sich auf die Höhe der Gebühren auswirken, unterliegen möglichen Schwankungen, die nach dem alleinigen Ermessen von AccessiWay gemäß der eigenen Geschäftspolitik festgelegt werden, die vom Partner in keiner Weise überprüft werden kann.

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  1. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
  1. AccessiWay haftet nicht für Fehler des Partners bei der Verwendung der Materialien und/oder bei der Ausführung der Anweisungen zur Erstellung des Links, die eine Rückverfolgung der Bestellung des neuen Kunden zum Partner nicht zulassen und zur Nichtanerkennung des Entgelts führen.
  2. AccessiWay haftet nicht für Serviceunterbrechungen oder Fehlfunktionen des Portals, die unter anderem zum Verlust von Kommissionsdaten, zur Unfähigkeit des Partners, auf seine persönliche Position zuzugreifen, oder zu Link-Fehlfunktionen führen können.
  3. AccessiWay haftet unter keinen Umständen für rechtswidriges Verhalten des Partners.
  4. Der Partner übernimmt die gesamte Verantwortung für den auf seiner Website veröffentlichten Inhalt und den Inhalt der Werbe-E-Mails sowie für alle anderen Methoden, die zur Förderung oder Kommunikation der Materialien und des Links an die Nutzer/Besucher verwendet werden.

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  1. EXKLUSIV
  1. Der Partner verpflichtet sich, keine Werbe- oder Verkaufsförderung jeglicher Art durchzuführen und auf seiner Website keine Banner und/oder Links zu Unternehmen zu veröffentlichen, die direkte Wettbewerber von AccessiWay sind.
  2. Bei Nichteinhaltung dieser Ausschließlichkeitsklausel gilt die vorliegende Vereinbarung automatisch als von Rechts wegen gekündigt, und dem Partner wird keine weitere Gegenleistung aus der vorliegenden Vereinbarung geschuldet, mit Ausnahme von Schadenersatz.

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  1. WIRKSAMKEIT, BEENDIGUNG DES VERTRAGS UND AUSDRÜCKLICHE KÜNDIGUNGSKLAUSEL
  1. Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr ab dem Datum der Unterzeichnung und verlängert sich automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern sie nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen vor Ablauf des jeweiligen Jahres schriftlich gekündigt wird, wobei die Übermittlung gemäß den in Artikel 10 festgelegten Modalitäten erfolgt.

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  1. MITTEILUNGEN UND GENERALKLAUSEL
  1. Alle Mitteilungen zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind schriftlich an die nachstehenden Adressen zu richten:
  1. Für Angelegenheiten, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich geregelt sind, verweisen wir auf die allgemeinen Nutzungsbedingungen der AccessiWay-Software, die unter https://staging.accessiway.de/terms-of-servicehttps://accessiway.de
    /terms-of-service
    verfügbar sind und von denen Sie ausdrücklich erklären, dass Sie sie gelesen und akzeptiert haben.

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  1. ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
  1. Diese Vereinbarung unterliegt dem italienischen Recht.
  2. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist ausschließlich das Gericht von Turin zuständig.