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Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit

European Accessibility Act (EAA): Barrierefreiheit für digitale Inhalte in Europa

Der European Accessibility Act (EAA), auch bekannt als Europäisches Barrierefreiheitsgesetz, ist eine entscheidende Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit in Europa. Zusammen mit den Richtlinien 2016/2102 und 2019/882 verpflichtet der EAA Mitgliedsstaaten, digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Erfüllen Sie die Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) und gestalten Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen mit AccessiWay barrierefrei.

Collage aus bunten geometrischen Formen und zwei Bildern: Das erste zeigt eine ältere Person beim Surfen im Internet, das zweite zwei Hände, die sich zum Abschluss eines Geschäfts schütteln.
  • 👩🏻 EAA

  • ☑️ Für wen?

  • 💻 Anforderungen

  • 💻 Ausnahmen

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der European Accessibility Act (EAA), geregelt durch die Richtlinie 2019/882, soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen in der EU für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies betrifft sowohl digitale als auch physische Angebote, wie Websites, mobile Apps, Geldautomaten und E-Commerce-Plattformen.

Die Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist seit dem 26. Oktober 2016 in Kraft. Die Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen wurde am 17. April 2019 erlassen.

In Deutschland sind das Webzugänglichkeitsgesetz (BFSG) und das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) zentrale Rechtsvorschriften, die öffentliche und private Unternehmen betreffen. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen bestimmte Produkte und Dienstleistungen nach den Standards der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 barrierefrei anbieten. Dies stärkt nicht nur die digitale Inklusion, sondern sorgt auch dafür, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt an allen Bereichen des Lebens teilhaben können.

Wichtige Richtlinien und Normen im Zusammenhang mit dem EAA:

  • Richtlinie 2016/2102: Diese Richtlinie betrifft den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie verpflichtet öffentliche Einrichtungen dazu, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Bürger, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.
  • Richtlinie 2019/882 (EAA): Der European Accessibility Act geht über den öffentlichen Sektor hinaus und erweitert die Barrierefreiheitsanforderungen auf den privaten Sektor. Dies umfasst Produkte und Dienstleistungen wie Geldautomaten, Ticketautomaten, E-Commerce-Plattformen und audiovisuelle Medien. Unternehmen müssen bis 2025 sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
  • EN 301 549: Diese Norm legt die technischen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) fest. Sie wurde vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) entwickelt und dient als technischer Leitfaden für die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen, die im EAA und in der Richtlinie 2016/2102 festgelegt sind.

Für wen ist der EAA verpflichtend?

Der European Accessibility Act (EAA) fördert die Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen in der EU. Außerdem stellt er sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen haben, digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen zu nutzen. Der EAA ist bewusst so konzipiert, dass sie kein allgemeines Gesetz ist, das alle Branchen betrifft. Im EAA ist klar definiert, welche Kategorien von Produkten und Dienstleistungen unter das neue Gesetz fallen. Dazu gehören:

  • Computer und Betriebssysteme
  • Telefondienste und zugehörige Geräte
  • Audiovisuelle Mediendienste, wie z.B. Fernsehsendungen und damit verbundene Verbrauchergeräte
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Luft-, Bus-, Bahn- und anderen Personenbeförderungen
  • Bankdienstleistungen
  • eBooks
  • elektronischer Handel

Unternehmen, die diese Produkte und Dienstleistungen anbieten, sind ab 2025 verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen des EAA zu erfüllen.

Obwohl die Richtlinie ursprünglich für öffentliche und staatliche Stellen gedacht war, gilt sie auch für private Unternehmen. Unternehmen, die Dienstleistungen für staatliche Stellen in Europa erbringen, müssen sicherstellen, dass ihre Barrierefreiheisstandards angemessen sind. Der EAA verlangt auch, dass alle Online-Geschäftsdienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind.Durch die Einhaltung der technischen Norm EN 301 549 sollen Hindernisse für die Nutzung von Technologien und Dienstleistungen abgebaut und ein gleichberechtigter Zugang ermöglicht werden.

Anforderungen des European Accessibility Act (EAA)

Der European Accessibility Act (EAA) setzt allgemeine Anforderungen an die Barrierefreiheit, ohne spezifische technische Standards vorzuschreiben. Ziel ist es, Flexibilität bei der Umsetzung zu gewährleisten, sodass verschiedene Lösungen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen möglich sind.

Im EAA heißt es, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Es werden keine detaillierten technischen Vorgaben gemacht, wie eine Website oder ein digitaler Dienst barrierefrei zu gestalten ist, jedoch gibt es allgemeine Anforderungen und unverbindliche Beispiele:

  • Mehrere Interaktionsmodi: Digitale Inhalte dürfen nicht nur über einen einzigen Interaktionsmodus zugänglich sein. Zum Beispiel müssen Audioinhalte auch über Untertitel oder Textformate barrierefrei zugänglich gemacht werden.
  • Flexibilität bei der Umsetzung: Der EAA gibt keine festen technischen Lösungen vor, sondern lässt den Unternehmen Raum, geeignete Methoden zu wählen, um Barrierefreiheit sicherzustellen.
  • Anpassung an unterschiedlichen Beeinträchtigungen: Websites und digitale Dienste müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können. Dazu gehören Menschen mit Seh-, Hör-, Mobilitäts- und kognitiven Einschränkungen.

Durch diese Anforderungen stellt der EAA sicher, dass Produkte und Dienstleistungen in der EU barrierefrei sind und allen Menschen den gleichen Zugang zu digitalen Inhalten ermöglichen​.

Wer ist vom European Accessibility Act (EAA) ausgenommen?

Beim European Accessibility Act (EAA) sind folgende Unternehmen und Bereiche von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen:

  • Kleine Unternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro sind von den Vorgaben des EAA befreit.
  • Produkte und Dienstleistungen, die vor dem Stichtag 2025 in Verkehr gebracht wurden: Produkte und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 eingeführt wurden, sind nicht betroffen, solange sie keine wesentlichen Änderungen erfahren haben.
  • Inhalte von Dritten: Inhalte, die von externen Anbietern erstellt und nicht von dem Unternehmen kontrolliert oder finanziert werden, fallen ebenfalls nicht unter die Anforderungen des EAA.
  • Archive: Inhalte, die als Archive gelten und nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr bearbeitet werden, sind ebenfalls ausgenommen.

Diese Ausnahmen erlauben es bestimmten Unternehmen und Dienstleistungen, nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen zu müssen, um wirtschaftliche und technische Einschränkungen zu berücksichtigen.

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der European Accessibility Act (EAA), geregelt durch die Richtlinie 2019/882, soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen in der EU für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies betrifft sowohl digitale als auch physische Angebote, wie Websites, mobile Apps, Geldautomaten und E-Commerce-Plattformen.

Die Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist seit dem 26. Oktober 2016 in Kraft. Die Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen wurde am 17. April 2019 erlassen.

In Deutschland sind das Webzugänglichkeitsgesetz (BITV 2.0) und das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) zentrale Rechtsvorschriften, die öffentliche und private Unternehmen betreffen. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen bestimmte Produkte und Dienstleistungen nach den Standards der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 barrierefrei anbieten. Dies stärkt nicht nur die digitale Inklusion, sondern sorgt auch dafür, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt an allen Bereichen des Lebens teilhaben können.

Wichtige Richtlinien und Normen im Zusammenhang mit dem EAA:

  • Richtlinie 2016/2102: Diese Richtlinie betrifft den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Sie verpflichtet öffentliche Einrichtungen dazu, ihre digitalen Angebote so zu gestalten, dass sie für alle Bürger, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind.
  • Richtlinie 2019/882 (EAA): Der European Accessibility Act geht über den öffentlichen Sektor hinaus und erweitert die Barrierefreiheitsanforderungen auf den privaten Sektor. Dies umfasst Produkte und Dienstleistungen wie Geldautomaten, Ticketautomaten, E-Commerce-Plattformen und audiovisuelle Medien. Unternehmen müssen bis 2025 sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen.
  • EN 301 549: Diese Norm legt die technischen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) fest. Sie wurde vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) entwickelt und dient als technischer Leitfaden für die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen, die im EAA und in der Richtlinie 2016/2102 festgelegt sind.

Für wen ist der EAA verpflichtend?

Der European Accessibility Act (EAA) fördert die Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen in der EU. Außerdem stellt er sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen haben, digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen zu nutzen. Der EAA ist bewusst so konzipiert, dass sie kein allgemeines Gesetz ist, das alle Branchen betrifft. Im EAA ist klar definiert, welche Kategorien von Produkten und Dienstleistungen unter das neue Gesetz fallen. Dazu gehören:

  • Computer und Betriebssysteme
  • Telefondienste und zugehörige Geräte
  • Audiovisuelle Mediendienste, wie z.B. Fernsehsendungen und damit verbundene Verbrauchergeräte
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Luft-, Bus-, Bahn- und anderen Personenbeförderungen
  • Bankdienstleistungen
  • eBooks
  • elektronischer Handel

Unternehmen, die diese Produkte und Dienstleistungen anbieten, sind ab 2025 verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen des EAA zu erfüllen.

Obwohl die Richtlinie ursprünglich für öffentliche und staatliche Stellen gedacht war, gilt sie auch für private Unternehmen. Unternehmen, die Dienstleistungen für staatliche Stellen in Europa erbringen, müssen sicherstellen, dass ihre Barrierefreiheisstandards angemessen sind. Der EAA verlangt auch, dass alle Online-Geschäftsdienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind.Durch die Einhaltung der technischen Norm EN 301 549 sollen Hindernisse für die Nutzung von Technologien und Dienstleistungen abgebaut und ein gleichberechtigter Zugang ermöglicht werden.

Anforderungen des European Accessibility Act (EAA)

Der European Accessibility Act (EAA) setzt allgemeine Anforderungen an die Barrierefreiheit, ohne spezifische technische Standards vorzuschreiben. Ziel ist es, Flexibilität bei der Umsetzung zu gewährleisten, sodass verschiedene Lösungen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen möglich sind.

Im EAA heißt es, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Es werden keine detaillierten technischen Vorgaben gemacht, wie eine Website oder ein digitaler Dienst barrierefrei zu gestalten ist, jedoch gibt es allgemeine Anforderungen und unverbindliche Beispiele:

  • Mehrere Interaktionsmodi: Digitale Inhalte dürfen nicht nur über einen einzigen Interaktionsmodus zugänglich sein. Zum Beispiel müssen Audioinhalte auch über Untertitel oder Textformate barrierefrei zugänglich gemacht werden.
  • Flexibilität bei der Umsetzung: Der EAA gibt keine festen technischen Lösungen vor, sondern lässt den Unternehmen Raum, geeignete Methoden zu wählen, um Barrierefreiheit sicherzustellen.
  • Anpassung an unterschiedlichen Beeinträchtigungen: Websites und digitale Dienste müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen genutzt werden können. Dazu gehören Menschen mit Seh-, Hör-, Mobilitäts- und kognitiven Einschränkungen.

Durch diese Anforderungen stellt der EAA sicher, dass Produkte und Dienstleistungen in der EU barrierefrei sind und allen Menschen den gleichen Zugang zu digitalen Inhalten ermöglichen​.

Wer ist vom European Accessibility Act (EAA) ausgenommen?

Beim European Accessibility Act (EAA) sind folgende Unternehmen und Bereiche von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen:

  • Kleine Unternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro sind von den Vorgaben des EAA befreit.
  • Produkte und Dienstleistungen, die vor dem Stichtag 2025 in Verkehr gebracht wurden: Produkte und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 eingeführt wurden, sind nicht betroffen, solange sie keine wesentlichen Änderungen erfahren haben.
  • Inhalte von Dritten: Inhalte, die von externen Anbietern erstellt und nicht von dem Unternehmen kontrolliert oder finanziert werden, fallen ebenfalls nicht unter die Anforderungen des EAA.
  • Archive: Inhalte, die als Archive gelten und nach dem 28. Juni 2025 nicht mehr bearbeitet werden, sind ebenfalls ausgenommen.

Diese Ausnahmen erlauben es bestimmten Unternehmen und Dienstleistungen, nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen zu müssen, um wirtschaftliche und technische Einschränkungen zu berücksichtigen.

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