Der European Accessibility Act (EAA), auch bekannt als Europäisches Barrierefreiheitsgesetz, ist eine entscheidende Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit in Europa. Zusammen mit den Richtlinien 2016/2102 und 2019/882 verpflichtet der EAA Mitgliedsstaaten, digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Erfüllen Sie die Anforderungen des European Accessibility Act (EAA) und gestalten Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen mit AccessiWay barrierefrei.
Der European Accessibility Act (EAA), geregelt durch die Richtlinie 2019/882, soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen in der EU für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies betrifft sowohl digitale als auch physische Angebote, wie Websites, mobile Apps, Geldautomaten und E-Commerce-Plattformen.
Die Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist seit dem 26. Oktober 2016 in Kraft. Die Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen wurde am 17. April 2019 erlassen.
In Deutschland sind das Webzugänglichkeitsgesetz (BFSG) und das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) zentrale Rechtsvorschriften, die öffentliche und private Unternehmen betreffen. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen bestimmte Produkte und Dienstleistungen nach den Standards der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 barrierefrei anbieten. Dies stärkt nicht nur die digitale Inklusion, sondern sorgt auch dafür, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt an allen Bereichen des Lebens teilhaben können.
Wichtige Richtlinien und Normen im Zusammenhang mit dem EAA:
Der European Accessibility Act (EAA) fördert die Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen in der EU. Außerdem stellt er sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen haben, digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen zu nutzen. Der EAA ist bewusst so konzipiert, dass sie kein allgemeines Gesetz ist, das alle Branchen betrifft. Im EAA ist klar definiert, welche Kategorien von Produkten und Dienstleistungen unter das neue Gesetz fallen. Dazu gehören:
Unternehmen, die diese Produkte und Dienstleistungen anbieten, sind ab 2025 verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen des EAA zu erfüllen.
Obwohl die Richtlinie ursprünglich für öffentliche und staatliche Stellen gedacht war, gilt sie auch für private Unternehmen. Unternehmen, die Dienstleistungen für staatliche Stellen in Europa erbringen, müssen sicherstellen, dass ihre Barrierefreiheisstandards angemessen sind. Der EAA verlangt auch, dass alle Online-Geschäftsdienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind.Durch die Einhaltung der technischen Norm EN 301 549 sollen Hindernisse für die Nutzung von Technologien und Dienstleistungen abgebaut und ein gleichberechtigter Zugang ermöglicht werden.
Der European Accessibility Act (EAA) setzt allgemeine Anforderungen an die Barrierefreiheit, ohne spezifische technische Standards vorzuschreiben. Ziel ist es, Flexibilität bei der Umsetzung zu gewährleisten, sodass verschiedene Lösungen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen möglich sind.
Im EAA heißt es, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Es werden keine detaillierten technischen Vorgaben gemacht, wie eine Website oder ein digitaler Dienst barrierefrei zu gestalten ist, jedoch gibt es allgemeine Anforderungen und unverbindliche Beispiele:
Durch diese Anforderungen stellt der EAA sicher, dass Produkte und Dienstleistungen in der EU barrierefrei sind und allen Menschen den gleichen Zugang zu digitalen Inhalten ermöglichen.
Beim European Accessibility Act (EAA) sind folgende Unternehmen und Bereiche von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen:
Diese Ausnahmen erlauben es bestimmten Unternehmen und Dienstleistungen, nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen zu müssen, um wirtschaftliche und technische Einschränkungen zu berücksichtigen.
Der European Accessibility Act (EAA), geregelt durch die Richtlinie 2019/882, soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen in der EU für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies betrifft sowohl digitale als auch physische Angebote, wie Websites, mobile Apps, Geldautomaten und E-Commerce-Plattformen.
Die Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen ist seit dem 26. Oktober 2016 in Kraft. Die Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen wurde am 17. April 2019 erlassen.
In Deutschland sind das Webzugänglichkeitsgesetz (BITV 2.0) und das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) zentrale Rechtsvorschriften, die öffentliche und private Unternehmen betreffen. Ab dem 28. Juni 2025 müssen Unternehmen bestimmte Produkte und Dienstleistungen nach den Standards der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 barrierefrei anbieten. Dies stärkt nicht nur die digitale Inklusion, sondern sorgt auch dafür, dass Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt an allen Bereichen des Lebens teilhaben können.
Wichtige Richtlinien und Normen im Zusammenhang mit dem EAA:
Der European Accessibility Act (EAA) fördert die Harmonisierung der Barrierefreiheitsanforderungen in der EU. Außerdem stellt er sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleiche Chancen haben, digitale und physische Produkte sowie Dienstleistungen zu nutzen. Der EAA ist bewusst so konzipiert, dass sie kein allgemeines Gesetz ist, das alle Branchen betrifft. Im EAA ist klar definiert, welche Kategorien von Produkten und Dienstleistungen unter das neue Gesetz fallen. Dazu gehören:
Unternehmen, die diese Produkte und Dienstleistungen anbieten, sind ab 2025 verpflichtet, die Barrierefreiheitsanforderungen des EAA zu erfüllen.
Obwohl die Richtlinie ursprünglich für öffentliche und staatliche Stellen gedacht war, gilt sie auch für private Unternehmen. Unternehmen, die Dienstleistungen für staatliche Stellen in Europa erbringen, müssen sicherstellen, dass ihre Barrierefreiheisstandards angemessen sind. Der EAA verlangt auch, dass alle Online-Geschäftsdienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen zugänglich sind.Durch die Einhaltung der technischen Norm EN 301 549 sollen Hindernisse für die Nutzung von Technologien und Dienstleistungen abgebaut und ein gleichberechtigter Zugang ermöglicht werden.
Der European Accessibility Act (EAA) setzt allgemeine Anforderungen an die Barrierefreiheit, ohne spezifische technische Standards vorzuschreiben. Ziel ist es, Flexibilität bei der Umsetzung zu gewährleisten, sodass verschiedene Lösungen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen möglich sind.
Im EAA heißt es, dass Produkte und Dienstleistungen so gestaltet sein müssen, dass sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Es werden keine detaillierten technischen Vorgaben gemacht, wie eine Website oder ein digitaler Dienst barrierefrei zu gestalten ist, jedoch gibt es allgemeine Anforderungen und unverbindliche Beispiele:
Durch diese Anforderungen stellt der EAA sicher, dass Produkte und Dienstleistungen in der EU barrierefrei sind und allen Menschen den gleichen Zugang zu digitalen Inhalten ermöglichen.
Beim European Accessibility Act (EAA) sind folgende Unternehmen und Bereiche von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen:
Diese Ausnahmen erlauben es bestimmten Unternehmen und Dienstleistungen, nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen zu müssen, um wirtschaftliche und technische Einschränkungen zu berücksichtigen.