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Gesetzgebung zur Barrierefreiheit in Deutschland

Digitale Barrierefreiheit in Deutschland:
Gesetze und Pflichten

98%

der Websites sind für Menschen mit Einschränkungen unzugänglich

100 Mio

Mehr als 100 Millionen Menschen in Europa leben mit einer Behinderung

20%

der Weltbevölkerung leben mit irgendeiner Art von Einschränkung und stoßen täglich auf Barrieren.

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Ist Ihre Website barrierefrei?Ist Ihre Website WCAG 2.2 AA-konform?

Rechtlicher ÜBERBLICk

Ein kurzer Überblick über die aktuellen Gesetze und Richtlinien, die in Deutschland beachtet werden müssen:

Barrierefreiheit weltweit: die WCAG

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind weltweit gültige Richtlinien für barrierefreie Webinhalte. In ihrem 1000-seitigen Leitfaden definieren sie die technischen Standards, die nötig sind, um Websites für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen. Diese Vorgaben haben erheblichen Einfluss auf nationale und internationale Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit. Die aktuellste Version WCAG 2.2 wurde im Oktober 2023 veröffentlicht.

Mehr über die WCAG

Barrierefreiheit in Europa: EN EAA

Die EU hat sich verpflichtet, ihre Websites barrierefrei zu gestalten, und arbeitet aktiv daran, durch Barrierefreiheit und Benutzerfreundlichkeit das Nutzungserlebnis für alle Userinnen und User zu verbessern. Im Rahmen dieser Arbeit wird sichergestellt, dass Produkte und Inhalte den aktuellen Standards entsprechen, insbesondere den in den Richtlinien (EU) 2016/2102 und 2019/882 (EAA) aufgeführten.

Mehr über die EAA

Barrierefreiheit in Deutschland: BITV 2.0

Das Referenzgesetz für die digitale Barrierefreiheit ist das Gesetz vom 12. September 2011 (aktualisiert am 25.05.2019), das aufgrund der Umsetzung der beiden Richtlinien (EU) 2016/2102 und 2019/882 geändert und aktualisiert wurde. Mit diesen zielt es darauf ab, die Barrierefreiheit von Websites des öffentlichen und privaten Sektors zu verbessern.

Lerne mehr über die BITV 2.0
Deutschland

In Deutschland wird seit Juni 2025 die vollständige Einhaltung der WCAG 2.1 Standards für vielen Unternehmen gefordert

Privatwirtschaft & BFSG – Wer ist betroffen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit  dem 28. Juni 2025 bestimmte Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

  • Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme sind von der Pflicht grundsätzlich ausgenommen.

    Die Anforderungen orientieren sich an den WCAG 2.1 AA-Standards und setzen den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um.

Wenn Sie eine öffentliche Einrichtung sind

Gesetzlich verpflichtet zur Barrierefreiheit sind unter anderem.

Diese müssen ihre Websites, Apps und Selbstbedienungssysteme WCAG AA-konform gestalten.

  • Staatliche Behörden (Bund, Länder, Kommunen)
  • öffentlich-rechtliche Einrichtungen
  • Unternehmen mit öffentlichem Auftrag oder Förderung
  • Einrichtungen der öffentlichen Hilfe und Rehabilitation
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Vorteil

Fallen Sie unter die beschriebenen Kategorien? Keine Panik

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Wir helfen mehr als 1.500 Unternehmen bei digitaler Barrierefreiheit

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

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irgendwelche Zweifel?

Was ist WCAG 2.1 AA und warum ist es für eine Website wichtig?

WCAG 2.1 ist ein 1.000-seitiger Leitfaden, in dem erklärt wird, wie barrierefreie Websites für Menschen mit Einschränkungen aussehen und funktionieren sollten - eine Gruppe, die etwa 20 Prozent der Weltbevölkerung ausmacht.

Die WCAG decken die Bedürfnisse eines breiten Spektrums von Behinderungen ab, insbesondere die von Blinden und deren Nutzung von Bildschirmlesegeräten wie JAWS, NVDA und Voiceover, von Menschen mit motorischen Behinderungen und deren Bedarf an Tastaturnavigation, von Menschen mit Epilepsie, Farbenblindheit, kognitiven und Lernbehinderungen und anderen Einschränkungen des Sehvermögens.

Die ersten WCAG wurden 1999 veröffentlicht, 2008 als WCAG 2.0 überarbeitet und 2018 in der heute verwendeten Form, den 2.1, erneut aktualisiert

WCAG 2.1 auf AA-Niveau: Richtlinien, die den Standard für die Gesetzgebung zur Barrierefreiheit im Internet festlegen.
SIE WURDEN VON EINER NICHT-JURISTISCHEN STELLE HERAUSGEGEBEN UND HABEN DAHER KEINEN RECHTLICHEN WERT. WCAG2.1AA INSPIRIEREN DIE GESETZGEBUNG;

Wie kann ich die Vorgaben einhalten?

Barrierefreiheit im Internet ist ein Prozess. Um ein Höchstmaß an Konformität und Barrierefreiheit anzustreben, müssen Sie sich auf fachkundige Berater verlassen.

Daher empfehlen wir immer, die automatisierten Dienste der AccessWidget-Software mit unseren Beratungsdiensten zu kombinieren, die Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Anforderungen zu verstehen und sie gemäß den Best Practices auszuführen, so dass Sie gemeinsam daran arbeiten können, das höchstmögliche Maß an Konformität für Ihre Website zu erreichen.

Welche europäischen Richtlinien regeln das Thema Barrierefreiheit im Internet?

Die europäischen Richtlinien, die das Thema der Barrierefreiheit auf supranationaler Ebene regeln, sind:

RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 26. Oktober 2016

über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

RICHTLINIE (EU) 2019/882 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 17. April 2019

über Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen

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