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Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit

WCAG 2.2: Alles, was Sie über die Web Content Accessibility Guidelines wissen müssen

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Standards, die die Barrierefreiheit von digitalen Inhalten, wie Websites und mobilen Anwendungen, sicherstellen. Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Internet zu erleichtern. Die WCAG sind in viele nationale Gesetze zur Barrierefreiheit eingeflossen, wie etwa das Webzugänglichkeitsgesetz (BITV 2.0) in Österreich oder der European Accessibility Act (EAA) auf EU-Ebene.

Für Unternehmen, die ihre Websites auf die Anforderungen von WCAG 2.2 anpassen müssen, bietet AccessiWay umfassende Unterstützung, um sicherzustellen, dass alle Barrierefreiheitsstandards erfüllt werden.

Erfüllen Sie die Anforderungen des BITV 2.0? AccessiWay unterstützt und beratet Sie dabei, alle Richtlinien und Vorgaben einzuhalten.

Collage aus bunten geometrischen Formen und zwei Bildern: Das erste zeigt ein Mädchen mit einer Armprothese, das einen Computer bedient, das zweite zwei Personen, die sich mit Dokumenten in den Händen unterhalten.
  • 👩🏻 Was sind die

  • ☑️ Kriterien

  • 💻 Einfluss

  • 💻 WCAG 2.1 & WCAG 2.2

  • 💻 Pflicht

Was sind die WCAG 2.2?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind Richtlinien, die sicherstellen, dass Websites für alle Menschen zugänglich sind, auch für Personen mit Behinderungen. Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) erstellt, einer Organisation, die 1994 gegründet wurde, um Standards für das Internet zu setzen. Die WCAG helfen dabei, dass Websites und digitale Tools barrierefrei und benutzerfreundlich sind.

Die WCAG basieren auf 4 grundlegenden Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diese Prinzipien gewährleisten, dass Webinhalte für alle Nutzergruppen zugänglich sind, unabhängig von sensorischen, motorischen, kognitiven oder anderen Einschränkungen. Die neueste Version, WCAG 2.2, erweitert die Anforderungen der früheren Versionen und enthält zusätzliche Richtlinien, die besonders auf Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen eingehen und die Navigation auf Webseiten vereinfachen.

Die neueste Version, WCAG 2.2, enthält wichtige Verbesserungen, um die Barrierefreiheit zu stärken. Es gibt drei Stufen der Konformität: A, AA und AAA, wobei Stufe AA in den meisten Ländern, wie auch in Österreich, als Mindestanforderung gilt. Die WCAG beeinflussen Gesetze wie das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Deutschland und die EU-Richtlinie 2016/2102.

Wichtige grundlegende Kriterien der WCAG 2.2

  • Kompatibilität mit Screenreadern: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von Screenreadern und assistiven Technologien leicht vorgelesen werden können. So soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Sehbehinderungen sich problemlos zurechtfinden können.
  • Tastaturnavigation: Die gesamte Website muss ohne Maus benutzbar sein, damit Menschen mit Bewegungseinschränkungen sie nutzen können.
  • Visuelle Gestaltung: Kontraste, Schriftgrößen und Abstände müssen gut sichtbar und lesbar sein.
  • Sicherheit für Menschen mit Epilepsie: Animationen sollten pausierbar sein, um Anfälle zu vermeiden.
  • Einfache Sprache: Die Inhalte sollten in einfacher und verständlicher Sprache verfasst sein, um Menschen mit Lern- oder kognitiven Behinderungen zu unterstützen. Alternativ können Glossare oder Hilfstexte zur Erklärung schwieriger Begriffe angeboten werden.

So beeinflussen die die WCAG Barrierefreiheitsgesetze

Die WCAG 2.2 haben weitreichenden Einfluss auf die Barrierefreiheitsgesetzgebung und viele und viele Regierungen haben sie als Standard für ihre Web-Zugänglichkeits-Gesetze übernommen.

In Deutschland beispielsweise sind öffentliche Unternehmen durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (BITV 2.0) verpflichtet, die WCAG-Richtlinien zu erfüllen, und ab 2025 wird auch der private Sektor durch das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) dazu verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass digitale Barrierefreiheit für alle gewährleistet wird.Hier lesen Sie mehr zu den Web Content Accessibility Guidelines: https://www.w3.org/TR/WCAG21/

In Deutschland ist seit dem 23. Juni 2021 die Einhaltung der WCAG 2.1-Standards für bestimmte Kategorien verpflichtend. Für private Unternehmen gilt aktuell das Behindertengleichstellungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Kraft, das die EAA-Standards für digitale Produkte und Dienstleistungen auch auf private Unternehmen ausweitet.

Für öffentliche Einrichtungen wie Verwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen der öffentlichen Hilfe und Rehabilitation bleibt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (BITV 2.0) relevant und verpflichtet diese zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote.

WCAG 2.1- & WCAG 2.2: Was sind die Unterschiede und für wen gelten sie?

Die WCAG 2.1-Standards sind seit dem 23. Juni 2021 in Deutschland für bestimmte Unternehmen und Institutionen verpflichtend. Dazu gehören vor allem öffentliche Verwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche wirtschaftliche Einrichtungen sowie Einrichtungen der öffentlichen Hilfe und Rehabilitation. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Angebote den Anforderungen der WCAG 2.1 entsprechen, um eine barrierefreie Nutzung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Mit der Veröffentlichung der WCAG 2.2 im Jahr 2023 gibt es neue Richtlinien, die weitere Anforderungen für die digitale Barrierefreiheit beinhalten. Die WCAG 2.2-Standards verbessern vor allem die Zugänglichkeit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen und legen zusätzlichen Wert auf eine benutzerfreundliche Navigation und Bedienbarkeit. Auch wenn die WCAG 2.1 weiterhin gültig sind, sollten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zukünftige Updates ihrer Websites und Anwendungen auf die neuen WCAG 2.2-Standards ausrichten.

Für wen sind die WCAG 2.2 relevant?

Obwohl die WCAG 2.1 derzeit die Mindestanforderung darstellt, könnten die WCAG 2.2-Standards in Zukunft in vielen Fällen verpflichtend werden. Besonders öffentliche Einrichtungen sind dazu angehalten, die neuen Richtlinien zu berücksichtigen, um auch langfristig gesetzeskonform zu bleiben. Ab 2025 werden im Rahmen des Barrierefreiheitsgesetzes (BFSG) auch private Unternehmen dazu verpflichtet sein, ihre digitalen Angebote entsprechend den Barrierefreiheitsstandards, möglicherweise einschließlich WCAG 2.2, zu gestalten.

Die kontinuierliche Einhaltung der neuesten Standards stellt sicher, dass Websites und digitale Anwendungen für alle Nutzergruppen zugänglich bleiben, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten.

Was sind die WCAG 2.2?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind Richtlinien, die sicherstellen, dass Websites für alle Menschen zugänglich sind, auch für Personen mit Behinderungen. Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) erstellt, einer Organisation, die 1994 gegründet wurde, um Standards für das Internet zu setzen. Die WCAG helfen dabei, dass Websites und digitale Tools barrierefrei und benutzerfreundlich sind.

Die WCAG basieren auf 4 grundlegenden Prinzipien: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diese Prinzipien gewährleisten, dass Webinhalte für alle Nutzergruppen zugänglich sind, unabhängig von sensorischen, motorischen, kognitiven oder anderen Einschränkungen. Die neueste Version, WCAG 2.2, erweitert die Anforderungen der früheren Versionen und enthält zusätzliche Richtlinien, die besonders auf Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen eingehen und die Navigation auf Webseiten vereinfachen.

Die neueste Version, WCAG 2.2, enthält wichtige Verbesserungen, um die Barrierefreiheit zu stärken. Es gibt drei Stufen der Konformität: A, AA und AAA, wobei Stufe AA in den meisten Ländern, wie auch in Österreich, als Mindestanforderung gilt. Die WCAG beeinflussen Gesetze wie das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Deutschland und die EU-Richtlinie 2016/2102.

Wichtige grundlegende Kriterien der WCAG 2.2

  • Kompatibilität mit Screenreadern: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von Screenreadern und assistiven Technologien leicht vorgelesen werden können. So soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Sehbehinderungen sich problemlos zurechtfinden können.
  • Tastaturnavigation: Die gesamte Website muss ohne Maus benutzbar sein, damit Menschen mit Bewegungseinschränkungen sie nutzen können.
  • Visuelle Gestaltung: Kontraste, Schriftgrößen und Abstände müssen gut sichtbar und lesbar sein.
  • Sicherheit für Menschen mit Epilepsie: Animationen sollten pausierbar sein, um Anfälle zu vermeiden.
  • Einfache Sprache: Die Inhalte sollten in einfacher und verständlicher Sprache verfasst sein, um Menschen mit Lern- oder kognitiven Behinderungen zu unterstützen. Alternativ können Glossare oder Hilfstexte zur Erklärung schwieriger Begriffe angeboten werden.

So beeinflussen die die WCAG Barrierefreiheitsgesetze

Die WCAG 2.2 haben weitreichenden Einfluss auf die Barrierefreiheitsgesetzgebung und viele und viele Regierungen haben sie als Standard für ihre Web-Zugänglichkeits-Gesetze übernommen.

In Deutschland beispielsweise sind öffentliche Unternehmen durch das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (BITV 2.0) verpflichtet, die WCAG-Richtlinien zu erfüllen, und ab 2025 wird auch der private Sektor durch das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) dazu verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass digitale Barrierefreiheit für alle gewährleistet wird.Hier lesen Sie mehr zu den Web Content Accessibility Guidelines: https://www.w3.org/TR/WCAG21/

In Deutschland ist seit dem 23. Juni 2021 die Einhaltung der WCAG 2.1-Standards für bestimmte Kategorien verpflichtend. Für private Unternehmen gilt aktuell das Behindertengleichstellungsgesetz. Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BFSG) in Kraft, das die EAA-Standards für digitale Produkte und Dienstleistungen auch auf private Unternehmen ausweitet.

Für öffentliche Einrichtungen wie Verwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen der öffentlichen Hilfe und Rehabilitation bleibt das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (BITV 2.0) relevant und verpflichtet diese zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote.

WCAG 2.1- & WCAG 2.2: Was sind die Unterschiede und für wen gelten sie?

Die WCAG 2.1-Standards sind seit dem 23. Juni 2021 in Österreich für bestimmte Unternehmen und Institutionen verpflichtend. Dazu gehören vor allem öffentliche Verwaltungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche wirtschaftliche Einrichtungen sowie Einrichtungen der öffentlichen Hilfe und Rehabilitation. Diese Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Websites und digitalen Angebote den Anforderungen der WCAG 2.1 entsprechen, um eine barrierefreie Nutzung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Mit der Veröffentlichung der WCAG 2.2 im Jahr 2023 gibt es neue Richtlinien, die weitere Anforderungen für die digitale Barrierefreiheit beinhalten. Die WCAG 2.2-Standards verbessern vor allem die Zugänglichkeit für Menschen mit kognitiven Einschränkungen und legen zusätzlichen Wert auf eine benutzerfreundliche Navigation und Bedienbarkeit. Auch wenn die WCAG 2.1 weiterhin gültig sind, sollten Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zukünftige Updates ihrer Websites und Anwendungen auf die neuen WCAG 2.2-Standards ausrichten.

Für wen sind die WCAG 2.2 relevant?

Obwohl die WCAG 2.1 derzeit die Mindestanforderung darstellt, könnten die WCAG 2.2-Standards in Zukunft in vielen Fällen verpflichtend werden. Besonders öffentliche Einrichtungen sind dazu angehalten, die neuen Richtlinien zu berücksichtigen, um auch langfristig gesetzeskonform zu bleiben. Ab 2025 werden im Rahmen des Barrierefreiheitsgesetzes (BFSG) auch private Unternehmen dazu verpflichtet sein, ihre digitalen Angebote entsprechend den Barrierefreiheitsstandards, möglicherweise einschließlich WCAG 2.2, zu gestalten.

Die kontinuierliche Einhaltung der neuesten Standards stellt sicher, dass Websites und digitale Anwendungen für alle Nutzergruppen zugänglich bleiben, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten.

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