Im Sommer 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Deutschland in Kraft. Höchste Zeit also, sich mit den dann geltenden Regeln auseinanderzusetzen! Webseiten, Apps und andere digitale Produkte müssen spätestens dann barrierefrei werden. Unternehmen sollten sich diesem Thema jetzt schon stellen - und das nicht nur wegen ihrer rechtlichen, sondern auch gesellschaftlichen Verantwortung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fordert Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen, um Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Wer ist betroffen:
Ausgenommene Unternehmen:
Ausgenommene Websites und Apps:
Maßnahmen bei Nichteinhaltung:
Behörden überwachen die Einhaltung der Anforderungen und können bei Verstößen Strafen von bis zu 80.000 € verhängen. Auf jeden Fall sollten auch kleine Unternehmen barrierefreie Inhalte anbieten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bietet eine wichtige Chance für Unternehmen, ihre digitalen Angebote inklusiver zu gestalten und so eine breitere Zielgruppe zu erreichen. Es geht nicht nur darum, rechtliche Anforderungen zu erfüllen, sondern auch darum, einen Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft zu leisten. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen planen, um von den Vorteilen des BFSG zu profitieren.
„Durch die Partnerschaft mit AccessiWay machen wir einen wichtigen Schritt in Richtung mehr Inklusion und bieten maximale Zugänglichkeit zu unserer Website und allen ihren Inhalten.“
Direktorin für Unternehmenskommunikation der Campari-Gruppe